E-Rechnung prüfen, bevor der Kunde sie ablehnt.
XRechnung und ZUGFeRD kostenlos prüfen und lesen. Mit denselben Regeln wie der offizielle Prüfer der KoSIT, die Fehler auf Deutsch erklärt.
Rechnung hier ablegen
XRechnung als XML oder ZUGFeRD als PDF, bis 20 MB.
- Offizielle Regeln
- XRechnung 3.0.2 und EN 16931, Prüfkonfiguration vom 31.08.2026.
- Kein Upload
- Die Prüfung läuft in Ihrem Browser. Die Rechnung bleibt auf Ihrem Gerät.
- Fehler mit Lösung
- Statt „BR-CO-15“ steht da, welche Summe nicht stimmt und warum.
So läuft die Prüfung ab
Schritt 1
Format erkennen
XRechnung oder ZUGFeRD, UBL oder CII. Bei einer PDF wird die eingebettete XML herausgelöst.
Schritt 2
Aufbau prüfen
Stimmen Elemente, Reihenfolge und Datentypen mit dem XML-Schema überein?
Schritt 3
Regeln prüfen
Pflichtangaben, Rechenregeln und Codelisten der EN 16931, bei XRechnung dazu die deutschen Regeln.
Häufige Fragen
›Was prüft dieser Prüfer genau?
Drei Dinge, in derselben Reihenfolge wie der offizielle Prüfer der KoSIT: ob die Datei technisch richtig aufgebaut ist (XML-Schema), ob sie die Regeln der europäischen Norm EN 16931 erfüllt, und bei einer XRechnung zusätzlich die deutschen Regeln (BR-DE). Grundlage ist die offizielle Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 vom 31.08.2026. Getestet mit allen 86 offiziellen Testrechnungen und 90 absichtlich fehlerhaften Varianten: Urteil und jeder einzelne Fehlercode stimmen mit dem Original überein.
›Wird meine Rechnung hochgeladen?
Nein. Die Prüfregeln werden einmal in Ihren Browser geladen, danach läuft die Prüfung auf Ihrem Gerät. Die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht und wird nirgends gespeichert.
›Welche Dateien kann ich prüfen?
XRechnung (UBL oder CII) als XML-Datei und ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X als PDF mit eingebetteter XML. Die Profile EN16931 und XRechnung werden mit der offiziellen KoSIT-Konfiguration geprüft, die Profile BASIC und EXTENDED mit den offiziellen Regeln von FeRD (ZUGFeRD 2.5.2), weil die KoSIT-Konfiguration sie nicht abdeckt. MINIMUM und BASIC WL gelten in Deutschland nicht als E-Rechnung, das zeigt der Prüfer an.
›Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Beide erfüllen die Norm EN 16931. Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei und ist bei Rechnungen an Behörden gefordert. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF, in der dieselben Daten als XML-Datei stecken. Menschen lesen die PDF, Programme die XML. Im Geschäft zwischen Firmen ist beides üblich.
›Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Verschicken müssen sie ab dem 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich alle bei Rechnungen an andere Unternehmen im Inland. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise. Eine PDF-Rechnung reicht dann nicht mehr aus.
›Was bedeutet der Fehler BR-DE-15?
Die Käuferreferenz (BT-10) fehlt. Bei Rechnungen an Behörden steht dort die Leitweg-ID, die Ihnen die Behörde mitteilt. Firmenkunden geben oft eine Bestell- oder Lieferantennummer vor. Ohne Vorgabe genügt eine eigene Referenz wie die Kundennummer.
›Heißt „gültig“, dass meine Rechnung steuerlich korrekt ist?
Nein. Der Prüfer prüft Format und Rechenregeln, so wie es der Empfänger beim Eingang tut. Ob Steuersatz, Leistungsbeschreibung oder Beträge inhaltlich stimmen, kann kein Prüfprogramm beurteilen. Manche Empfänger haben außerdem eigene Zusatzanforderungen.